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Die Mitgliederversammlung des Vereins „Zülichendorfer Förderverein“ hat auf ihrer Versammlung vom 10. März 2010 die nachstehende Beitragssatzung beschlossen:
§ 1 ZweckZur Festlegung der Mitgliedsbeiträge gemäß § 4 der Vereinssatzung vom
10. März 2010 gibt sich der Verein „Zülichendorfer Förderverein“ eine Beitragssatzung.
§ 2 BeitragshöheVon den Mitgliedern werden folgende Beiträge erhoben:
(1) Der Mindestbeitrag für Mitglieder beträgt EUR 24,00 jährlich.
(2) Der Mindestbeitrag für Schüler, Studenten und Rentner beträgt EUR 18,00 jährlich.
§ 3 Zahlung und Fälligkeit der Beiträge(1) Die Begleichung der fälligen Mitgliedsbeiträge erfolgen durch Banküberweisung oder bar beim Kassenwart oder dem Vorstand.
(2) Die Zahlungsweise ist jährlich.
(3) Die Fälligkeit ist spätestens der letzte Werktags des Beitrittsmonats.
§ 4 Rückgabe von BeiträgenBereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet; es sei, die Zahlung erfolgte nachweislich zu unrecht.
§ 5 Stundung, ErlassDer Vorstand des Vereins kann nach seinem pflichtgemäßen Ermessen Beiträge ganz oder
teilweise erlassen oder stunden, wenn ein Härtefall vorliegt.
§ 6 BeitragssatzungsänderungÄnderungen der Beitragssatzung können entsprechend der Satzung von der
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§7 Verabschiedung und Inkrafttreten sowie Außerkrafttreten der BeitragssatzungDie Beitragssatzung tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft und erlischt mit der
Auflösung des Vereins.
Diese Satzung tritt am 10. März 2010 in Kraft.
_______________________ _________________________Vorsitzende/r Stellv. Vorsitzende